Mit der Öffnung der Volksrepublik China in den 1970er Jahren, begann auch der Transfer der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) nach Europa und Nordamerika. Mittlerweile ist die TCM in der Schweiz und anderen westlichen Ländern weit verbreitet: In zahlreichen Praxen werden TCM-Behandlungen angeboten.
Der TCM Fachverband Schweiz (früher Schweizerische Berufsorganisation für Traditionelle Chinesische Medizin SBO-TCM) ist der grösste Verband in der Schweiz. Der 1995 gegründete Verband hat sich die Qualitätsverbesserung und Anerkennung der TCM in unserem Land zum Ziel gesetzt. Sie vereinigt die Mehrheit aller aktiv Praktizierenden. Kernaufgaben des Verbandes sind die Qualitätssicherung der Aus- und Weiterbildung von Therapeutinnen und Therapeuten der chinesischen Medizin sowie die Sicherstellung der Berufsausübungsbewilligungen für qualifizierte Therapeuten.
Das ErfahrungsMedizinische Register EMR leistet seit 1999 in Zusammenarbeit mit Berufsverbänden, Schulen, Versicherern und anderen Institutionen einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung in der Erfahrungsmedizin in der Schweiz. Dieses Label basiert auf einer Vielzahl von Qualitätskriterien, den sogenannten Registrierungsbedingungen. Zu den Registrierungsbedingungen zählen beispielsweise die Ausbildung des Therapeuten, seine praktische Erfahrung, sein Leumund oder die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung. Das EMR-Qualitätslabel steht somit für einen hohen Therapiestandard, der für viele Schweizer Versicherer eine Voraussetzung ist, um erfahrungsmedizinische Leistungen im Rahmen einer privaten Zusatzversicherung zu vergüten. Das EMR-Qualitätslabel leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Patientenschutz, hilft aber auch Therapeuten mit einer soliden Ausbildung, sich von Anbietern alternativer Heilmethoden mit einer ungenügenden Ausbildung abzugrenzen.
Die Gesundheitsberufe sind in der Schweiz kantonal geregelt. Bewilligungen zur Ausübung der Akupunktur werden durch die einzelnen Kantone erteilt. Je nach Kanton sind die TCM Fachverband Diplome massgebend oder es gelten eigene kantonale Richtlinien.
Unter der Führung der Organisation der Arbeitswelt Alternativmedizin (OdA AM) und in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) wurde im April 2015 die Prüfungsordnung zur Höheren Fachprüfung für Naturheilpraktikerin und Naturheilpraktiker nach einem 15-jährigen Reglementierungsprozess genehmigt. Der Beruf der Naturheilpraktikerin und des Naturheilpraktikers unterscheidet vier spezifische Fachrichtungen: Ayurveda-Medizin, Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin TCM (Akupunktur, Tuina, chinesische Kräuterheilkunde) und Traditionelle Europäische Naturheilkunde TEN. Diese vier Fachrichtungen können jetzt mit einer Höheren Fachprüfungen (HFP) abgeschlossen werden. Ebenso können bereits Praktizierende diese Prüfung ablegen.